Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker. Da dieses Gebührenverzeichnis aus dem Jahre 1985 stammt, werden nicht aufgeführte Leistungen analog abgebildet und die Abrechnungsziffern ggf. mit erhöhtem Steigerungsfaktor abgerechnet.
Die Rechnung können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung einreichen. Da sich eine Erstattung meist auf die Sätze der Gebührenordnung beschränkt, kann eine komplette Rückerstattung nicht garantiert werden. Bitte rechnen Sie damit, dass evtl. nicht alle Kosten übernommen werden und erkundigen Sie sich ggf. vor der Behandlung wegen einer Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der Leistungserstattung der komplette Betrag zur Begleichung fällig wird.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker leider nicht.
Im Rahmen der Erstanamnese werde ich Sie über den Kostenrahmen der für Sie notwendigen Untersuchungen und Behandlungen aufklären und mit Ihnen gemeinsam abstimmen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung!
Telefon: 089 / 99 16 57 18